Oscar-Preisträger Roman Polanski wurde bei seiner Einreise in die Schweiz aufgrund eines internationalen Haftbefehls verhaftet. Letztendlich ist die Verhaftung gerechtfertigt, auch wenn sie die Frage nach dem Zeitpunkt aufwirft.
Im Jahr 1978 flüchtete Regisseur Roman Polanski aus den USA, weil er eine 13jährige vergewaltigt haben soll. Polanski gab zwar zu, mit der 13jährigen sexuellen Verkehr gehabt zu haben, stritt aber eine Vergewaltigung ab. Seither war er auf der Flucht vor der amerikanischen Justizbehörde.
So betrat der Star-Regisseur seit seiner Flucht nie mehr amerikanischen Boden. Auch für den eindrücklichen Film
Der Pianist,
für den Polanski im Jahr 2003 den Oscar gewann, konnte er nicht persönlich in Los Angeles abholen, weil er befürchten musste, bei der Einreise verhaftet zu werden.
Das Opfer hat Polanski unterdessen vergeben und zeigt kein Interesse an einem Gerichtsfall, da dadurch wohl das erlittene und verarbeitete Trauma wieder erwachen könnte.
Damit könnte sich die Frage stellen, ob eine Verhaftung jetzt noch gerechtfertigt sei. Ich finde, trotz allem ist sie es. Auch wenn sich diese Straftat vor 32 Jahren ereignet hat,
blieb sie bis jetzt ungesühnt. Da darf es auch keine Rolle spielen, dass der Täter ein prominenter Filmemacher ist.
Wie dann ein solches Verfahren abläuft, so dass es auch für das Opfer erträglich ist, und ob Polanski dafür noch bestraft wird, ist Sache der amerikanischen Justizbehörde.
Zu hoffen bleibt, dass das Verfahren fair und mit der nötigen Sensibiltät gegenüber dem Opfer geführt werden wird.
Natürlich stellt sich die Frage, warum die Verhaftung des unterdessen 76jährigen Roman Polanski
erst jetzt erfolgt ist. Schliesslich war der Mann schon mehrmals in der Schweiz; er hat ein Chalet in Gstaad, wie sein Anwalt bestätigt.
Es wäre also ein Leichtes gewesen, Polanski schon früher bei der Einreise oder in Gstaad zu verhaften.
Wilde Vermutungen aber, die Schweiz mache jetzt einen Kniefall vor den USA wegen der UBS-Affäre, halte ich für unbegründet. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat aufgrund eines Antrags der USA auf Verhaftung beim EJPD handeln müssen.
Das ist Aufgabe eines Rechtsstaats.
Schockierend und ägerlich ist es natürlich für die Filmschaffenen, allen voran für die Organisatoren des
Zürcher Film Festivals. Ob durch die Verhaftung von
Roman Polanski ein Imageschaden entstanden ist, wird sich zeigen.
Foto: Rita Molnár, Wikipedia